Entscheidungshilfe für § 19 UStG
Lexware Office für Kleinunternehmer: M reicht oft, L kann trotzdem sinnvoller sein
Wer nur den günstigsten Tarif sucht, landet schnell bei S. Wer damit eigene Rechnungen schreiben will, landet im falschen Paket. Für die meisten Kleinunternehmer beginnt die echte Auswahl bei M: M schreibt Rechnungen, L erstellt zusätzlich die EÜR im Programm.
Die kurze Antwort
M für Rechnungen
12,90 €
pro Monat, wenn Sie Angebote und eigene Rechnungen schreiben wollen.
L für EÜR
21,90 €
pro Monat, wenn EÜR, Anlagenverwaltung oder Steuerfunktionen im Tool liegen sollen.
S nur für Eingangsbelege
7,90 €
pro Monat für Belegerfassung, Archiv und Banking, nicht als regulärer Ausgangsrechnungs-Tarif.
Alle genannten Beträge sind reguläre Nettopreise pro Monat zzgl. MwSt. und monatlich kündbar. Zeitlich begrenzte Einstiegsrabatte sind nicht eingerechnet.
EÜR gibt es ab Tarif L.
Was Kleinunternehmer trotzdem erledigen müssen
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht die Umsatzsteuer, nicht die gesamte Buchhaltung. Nach § 19 UStG bleiben Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Auf Rechnungen darf dann keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Sie brauchen trotzdem ordentliche Rechnungen, müssen Eingangsbelege aufbewahren, Zahlungseingänge nachvollziehen und Ihren Gewinn ermitteln. Genau hier entscheidet sich, ob M genügt oder ob L den zusätzlichen Preis wert ist.
Welcher Tarif passt zu welchem Arbeitsablauf?
| Tarif | Regulär | Was er löst | Für Kleinunternehmer sinnvoll, wenn |
|---|---|---|---|
| S | 7,90 €/Monat | Eingangsbelege, GoBD-Archiv, Banking und Zahlungsabgleich | Sie Ausgangsrechnungen außerhalb von Lexware Office erstellen. |
| M | 12,90 €/Monat | Zusätzlich Angebote, Rechnungen, Lieferscheine und Mahnungen | Sie selbst fakturieren, die EÜR aber extern erstellen oder an die Kanzlei geben. |
| L | 21,90 €/Monat | Zusätzlich EÜR, GuV, BWA, Kassenbuch und Anlagenverwaltung | Sie Ihre laufende Buchhaltung und EÜR im selben System erledigen wollen. |
| XL | 32,90 €/Monat | Zusätzlich Serien-, Abschlags- und EU-Rechnungen sowie Public API | Diese Sonderfälle tatsächlich zu Ihrem Alltag gehören. |
E-Rechnung: empfangen ja, ausstellen nicht zwingend
Seit dem 1. Januar 2025 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können. Dafür genügt laut Bundesfinanzministerium bereits ein E-Mail-Postfach. Lexware Office S deckt die Erfassung strukturierter E-Rechnungen ab.
Für eigene Umsätze nach § 19 UStG besteht dagegen keine Pflicht, eine E-Rechnung auszustellen. Eine sonstige Rechnung, etwa als PDF, bleibt zulässig. Wenn Sie freiwillig strukturierte E-Rechnungen sowie normale Angebote und Ausgangsrechnungen aus Lexware Office senden möchten, ist M der passende Einstieg.
Nehmen Sie M, wenn ...
- Sie Angebote und Rechnungen selbst schreiben.
- Sie Belege scannen und Bankzahlungen abgleichen wollen.
- Ihre Steuerkanzlei die Gewinnermittlung übernimmt.
- Sie keine EÜR direkt aus Lexware Office benötigen.
Jahreskosten: 154,80 € netto
Nehmen Sie L, wenn ...
- Sie die EÜR im Programm vorbereiten wollen.
- Sie Anlagegüter und Abschreibungen verwalten.
- Sie ein Kassenbuch oder eine BWA brauchen.
- ein Wechsel zur Regelbesteuerung absehbar ist.
Jahreskosten: 262,80 € netto
Lexware Office M oder L 30 Tage kostenlos testen
30 Tage kostenlos testen. Im Test stehen die Funktionen von XL sowie Lohn & Gehalt zur Verfügung.
Transparenz-Hinweis: Links zu Lexware Office sind Affiliate-Links. Du zahlst denselben Preis, wir erhalten eine kleine Provision.
Ein sinnvoller Arbeitsablauf in fünf Schritten
- 1
Steuerstatus prüfen
Hinterlegen Sie die Kleinunternehmerregelung nur, wenn sie für Ihren Fall tatsächlich gilt. Prüfen Sie den Rechnungshinweis vor der ersten Rechnung.
- 2
Kunden und Leistungen anlegen
Speichern Sie wiederkehrende Leistungen und Zahlungsbedingungen, damit Rechnungen später konsistent bleiben.
- 3
Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis schreiben
Die Rechnung braucht den Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG. Ein versehentlicher Umsatzsteuerausweis kann eine Steuerschuld auslösen.
- 4
Belege und Bankbewegungen laufend zuordnen
Scannen Sie Eingangsbelege zeitnah und gleichen Sie Zahlungen ab. So bleibt die spätere EÜR nachvollziehbar.
- 5
Gewinnermittlung festlegen
Mit L erstellen Sie die EÜR im System. Mit M übergeben Sie die Daten an Ihre Steuerkanzlei oder führen die Gewinnermittlung außerhalb des Tools.
Vier Fehler, die Geld oder Zeit kosten
S wählen und Rechnungen erwarten
S ist der günstige Einstieg für Belege und Banking. Für Angebote und Ausgangsrechnungen beginnt die Auswahl bei M.
M wählen und eine fertige EÜR erwarten
M deckt die Fakturierung ab. Die EÜR-Berichte gehören laut Versionsvergleich zu L und XL.
Umsatzsteuer versehentlich ausweisen
Kontrollieren Sie den Steuerstatus und den Hinweistext vor dem Versand der ersten Vorlage.
Sonderfälle unterschätzen
Reverse Charge, EU-Geschäfte oder ein Wechsel der Besteuerung brauchen eine separate Prüfung. Der Kleinunternehmerstatus löst diese Fälle nicht automatisch.
Wo Lexware Office an Grenzen stößt
- Keine integrierte Lager- oder Inventarverwaltung für ein wachsendes Produktgeschäft.
- XL wird nötig, wenn Serien-, Abschlags-, EU-Rechnungen oder die Public API gebraucht werden.
- Bilanz, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung gehören nicht zum typischen Kleinunternehmer-Workflow.
- Bei steuerlichen Sonderfällen ersetzt die Software keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Ist Lexware Office gut für Kleinunternehmer?
Ja, wenn Rechnungen, Belege und Banking in einem System liegen sollen. Für eigene Ausgangsrechnungen ist M meist der sinnvolle Einstieg. L lohnt sich, wenn die EÜR ebenfalls im Programm entstehen soll.
Welche Lexware-Office-Version reicht für Kleinunternehmer?
M reicht für Angebote, Rechnungen und Mahnungen. L ist nötig, wenn Sie EÜR, BWA, Kassenbuch oder Anlagenverwaltung in Lexware Office verwenden wollen. S ist kein regulärer Ausgangsrechnungs-Tarif.
Welche Umsatzgrenzen gelten 2026?
Der Gesamtumsatz darf im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreiten. Der Umsatz, mit dem die laufende Grenze überschritten wird, ist nicht mehr steuerfrei.
Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Nein. Sie müssen E-Rechnungen empfangen können, sind für eigene Umsätze nach § 19 UStG aber von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen. Eine sonstige Rechnung bleibt zulässig.
Kann ich Lexware Office kostenlos testen?
Laut Anbieter können Sie Lexware Office 30 Tage kostenlos testen. Im Test stehen die Funktionen von XL sowie Lohn & Gehalt zur Verfügung. Danach wählen Sie die benötigte Version.
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Quellen und Transparenz
Tarifpreise und Funktionen: offizieller Lexware-Office-Versionsvergleich, geprüft am 25.09.2026.
Rechtsgrundlagen: § 19 UStG und § 34a UStDV.
E-Rechnung: FAQ des Bundesfinanzministeriums.
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